11.05.2021
Der Weg zum Ziel
Die Digitalisierung schreitet voran und die Corona-Pandemie hat den Trend zu Videokonferenzen noch deutlich verstärkt. Uns erreichen zur Durchführung von Eigentümerversammlungen in Corona-Zeiten eine Vielzahl von Fragen, u.a. „Ist Online die Lösung?“ und „Wie man per Beschlussfassung die Online-Teilnahme an Eigentümerversammlung ermöglicht?“.
§ 23 WEG versteht den Begriff der Eigentümerversammlung weiterhin als Zusammenkunft von physisch anwesenden Personen woraus resultiert, dass Online-Elemente der Eigentümerversammlung zur Einführung in die Gemeinschaftsordnung eine Regelung der Eigentümer bedürfen. Grundsätzlich erfordert dies eine Vereinbarung der Eigentümer, die zur Wirksamkeit gegenüber Rechtsnachfolgern ins Grundbuch einzutragen ist. Entsprechend ist ein Beschluss zur Einführung einer reinen Online-Versammlung mangels Beschlusskompetenz nichtig. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer eine entsprechende Beschlussfassung erlaubt.
Einerseits stehen Eigentümerversammlungen dringend an, andererseits sind nicht alle Eigentümer den Online-Lösungen aufgeschlossen, die derzeitigen Regelungen nicht ohne weiteres umsetzbar. Das Verbände derzeit fordern, reiner Online-Versammlungen umgehend gesetzlich zu ermöglichen, ist nachvollziehbar.
